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Bleiben Sie auf dem Laufenden zu allen aktuellen Themen rund um dbb.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Die Besoldung ist in vielen Fällen ist zu gering – und damit verfassungswidrig. dbb-Chef Geyer spricht im Innenministerium nochmal Klartext.
Vom Landschaftsgärtner zum Müllwerker: In der aktuellen Folge von DienstTag, dem dbb-Podcast, erzählt Heiko Nickel über seinen Weg in den öffentlichen Dienst und zu den Dortmunder Entsorgungsbetrieben.
Im Interview mit dem dbb magazin erläutert Bundesverkehrsminister Steffen Bilger, wie die Sanierung von Autobahnbrücken und Schienenwegen vorankommen soll.
Die Bundesregierung will die Finanzierung der Autobahn GmbH reformieren. Der dbb sieht ebenfalls Bedarf, begegnet dem aktuellen Plan jedoch mit Skepsis.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027 neu aufgestellt. Die staatliche Förderung wird attraktiver und flexibler – und eröffnet auch für den Weg ins eigene Zuhause bessere Chancen.
Stürme und Starkregen führen regelmäßig zu heftigen Schäden an Gebäuden und Autos. Hausbesitzer und Mieter sollten ihre bestehenden Gebäude- und Hausratversicherungen prüfen, ob alle Unwetterschäden versichert sind.
Eine bekannte Betrugsmasche ist zurückkehrt: Brief-Phishing. Dabei versenden Kriminelle täuschend echt aussehende Schreiben per Briefpost. Sie erwecken den Eindruck, von einer Bank oder einem anderen vertrauenswürdigen Unternehmen zu stammen.
Mieten statt kaufen hat sich neben Kauf und Leasing als dritter Weg zum eigenen Auto etabliert – mit einer Rate, in der fast alles steckt. Wir zeigen, für wen sich das lohnt, wo die Grenzen liegen.
Der Bildungserfolg hängt weiterhin stark von der sozialen Herkunft ab. Ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot birgt jedoch immense Potenziale für die Chancengerechtigkeit.
Die neue dbb Kampagne hat eine klare Botschaft: Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind für alle da, und der dbb steht als gewerkschaftlicher Dachverband jederzeit fest an der Seite der rund 5 Millionen Menschen im Dienst der Menschen.
Die Bundesleitung besteht aus dem dbb Bundesvorsitzenden, einem Zweiten Vorsitzenden undund Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, einem Stellvertretenden Vorsitzenden und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb und sechs ehrenamtlichen gleichberechtigten Stellvertretern. Als Gast gehören der oder die Vorsitzende der dbb jugend und der oder die Vorsitzende der dbb senioren der Bundesleitung (ohne Stimmrecht) an. Sie führt die von den anderen Organen gefassten Beschlüsse aus und ist für die sachgerechte Umsetzung verantwortlich. In ihrer Tagesarbeit wird sie von der Bundesgeschäftsstelle unterstützt.
Der Bundesvorstand hat über allgemeine berufspolitische Angelegenheiten zu bestimmen, so weit sie nicht vom Bundeshauptvorstand behandelt werden. Er verwaltet das Bundesvermögen und setzt zu Sachfragen Expertenkommissionen und Beiräte ein. Er tagt in der Regel viermal im Geschäftsjahr.
Der Bundeshauptvorstand tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Er ist zuständig für berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen. Er befasst sich mit den Belangen der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein und entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedsorganisationen.
Die Bundestarifkommission besteht aus der Bundesleitung, den Vertreterinnen/Vertretern der tariffähigen Mitgliedsgewerkschaften, den Vorsitzenden der Landesbünde sowie je einem/r Vertreter/in der dbb jugend und der dbb bundesfrauenvertretung. Die Landesbünde können die/den jeweilige/n Vorsitzende/n ihrer Landestarifkommission mit beratender Stimme entsenden. Vorsitzender der Bundestarifkommission ist der Fachvorstand Tarifpolitik, der die laufenden Geschäfte in Tarifangelegenheiten führt. Der Vorsitzende und seine von der Bundestarifkommission zu wählenden sechs Stellvertreter/innen bilden die Geschäftsführung der Bundestarifkommission. Die Bundestarifkommission beschließt über alle Angelegenheiten in Tariffragen. In Grundsatzfragen entscheidet sie über Forderungsrahmen, Kündigung von Tarifverträgen, Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnissen und die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen. Die Bundestarifkommission soll in der Regel zweimal im Geschäftsjahr zusammentreten.
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