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07. Mai 2026
Jürgen Dusel: „Inklusion ist eine Frage der Verbindlichkeit“
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, drängt im Interview mit dem dbb magazin auf einen grundlegenden Kurswechsel beim Thema Inklusion im Arbeitsleben.
Schwerbehinderte Beschäftigte erlebten trotz Integrationsvereinbarungen weiterhin Benachteiligungen – und das in einer Situation, in der Fachkräfte händeringend gesucht werden. Arbeitgeber müssten endlich verstehen, dass schwerbehinderte Menschen qualifizierte Fachkräfte sind und es sich Deutschland „eigentlich gar nicht leisten kann“, sie nicht einzustellen oder nicht im Job zu halten.
Seit Beginn seines Berufslebens habe sich die Situation kaum verbessert, inzwischen verschlechtere sie sich sogar dramatisch. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen den Trend: Im Jahresdurchschnitt 2025 waren rund 185 000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, im Februar 2026 bereits 191 000; in der Vergangenheit habe die Zahl bei etwa 160 000 gelegen. Gleichzeitig seien schwerbehinderte Arbeitslose häufig besser qualifiziert als nicht behinderte. „Wir suchen händeringend Fachkräfte, aber es matcht nicht“, so Dusel. Er fordert ein gezieltes Arbeitsmarktprogramm für ältere, behinderte Arbeitslose und verweist auf Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, der Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Arbeit zusichert und den Staat zum Handeln verpflichtet.
Ein zentrales Strukturproblem sieht Dusel in der zersplitterten Zuständigkeitslandschaft. Schwerbehindertenvertretungen würden „von Pontius zu Pilatus“ geschickt, Arbeitgeber müssten erst klären, ob Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsamt, Integrationsfachdienst oder Berufsgenossenschaft zuständig sind. Während große Konzerne diesen Aufwand noch bewältigen könnten, seien kleinere, aber beschäftigungspflichtige Betriebe schnell überfordert – mit der Folge, dass sie auf die Einstellung schwerbehinderter Menschen verzichten. Dusel plädiert daher für Leistungen „aus einer Hand“, wie sie auch die UN-Behindertenrechtskonvention nahelegt.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb.de
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